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Arbeitshose reinigen -Was ist wichtig & worauf sollte man achten?

Gallseife*
Wer öfters mal im Garten oder regelmäßig im Handwerk arbeitet kennt das: Die Arbeitskleidung ist regelmäßig dreckig und braucht eine ordentliche Reinigung. Das trifft natürlich auch auf Arbeitshosen zu. Doch wie bekommt man so eine richtig schmutzige Hose wieder sauber? Kann man sie normal waschen? Wer muss die Arbeitshose reinigen – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? 

In diesem Artikel klären wir, was es beim Reinigen der Arbeitshose zu beachten gibt, warum dies wichtig ist und noch weitere Fragen.

Kann man Arbeitshosen normal waschen?

Ja. In der Regel kann eine Arbeitshose gewaschen werden. Falls die Hose aus 100% Baumwolle besteht, kann man die Hose bei sehr starker Verschmutzung auch bei 90°C waschen. Im Regelfall sollte aber 60°C oder sogar die 30°C Wäsche genügen, denn das heiße Waschen fördert wie auch bei normaler Kleidung das Einlaufen und Verfärbungen. Im Zweifel sollte ein Blick auf das Etikett helfen.

Was tun bei starker Verschmutzung? 

Fleckenspray*
Bei sehr starker Verschmutzung sollte man die Arbeitshose vor dem Waschen einweichen. Dazu einfach eine Lauge aus Wasser und Gallseife aufzusetzen und die Arbeitshose einige Zeit einweichen lassen. Anschließend ab in die Maschine mit 30°Grad oder ggf. 60°Grad und die Arbeitshose sollte sauber wieder raus kommen. Zudem kann man ggf. punktuell auf spezielle Fleckenentferner zurück greifen.

Darum ist die Reinigung von Arbeitshosen wichtig

Natürlich sollte man seine Arbeitshosen, wie auch die normale Kleidung aus Hygienische Gründen reinigen. Das nicht nur aus persönlichen Gründen. In Berufen in der Medizinbranche oder Lebensmittelbranche ist die Sauberkeit und einwandfreie Hygiene besonders wichtig. Aber es gibt noch weitere Gründe. Kommt man bei der Arbeit mit gefährlichen Substanzen in Berührung können diese auch an der Arbeitshose anhaften. Diese sollten natürlich raus gewaschen werden. 

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – Wer muss die Arbeitshose reinigen?

Gehört die Arbeitshose zur sogenannten Persönlichen Schutzausrüstung ist der Arbeitgeber verpflichtet diese auch zu reinigen. Gehört sie dagegen nicht ausdrücklich zur PSA ist es eine rechtliche Grauzone. Rechtlich ist der Arbeitgeber nicht unbedingt verpflichtet die Reinigung zu übernehmen. Obwohl ein Gericht einer Klägerin auch schon recht gegeben hat, die ihre Arbeitskleidung nicht reinigen wollte. Die Begründung war: „Die Klägerin ist aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt gehalten, auf eigene Kosten ihre Berufskleidung zu reinigen.“

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